Vor einem Krankenbesuch

Dolmetscher

Sie haben das Recht, dass ein Dolmetscher hinzugezogen wird. Dies kostenlos. Geben Sie bitte im voraus Bescheid, wenn sie einen solchen benötigen. In akuten Situationen kann ein Dolmetscher z.B. per Telefon hinzugezogen werden.. Dieser hat Schweigepflicht. Sollten Sie Übersetzungshilfe durch einen Freund oder einen Verwandten vorziehen. ist auch dies möglich. Wir empfehlen jedoch, nicht Kinder dolmetschen zu lassen, da dies für ein Kind eine zu schwere Aufgabe sein könnte.

Bitte pünktlich sein

Es ist wichtig, dass Sie zu Ihrem Besuch pünktlich erscheinen. Kommen Sie zu spät, haben wir vielleicht keine Zeit mehr für Sie. Sie müssen aber trotzdem die Gebühr bezahlen und es kann lange dauern, bis Sie einen neuen Termin erhalten können.

Absage

Bitte melden Sie stets , wenn Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können. Tun Sie das nicht, müssen Sie die Gebühr zahlen, auch wenn Sie den Termin nicht genutzt haben.

Schweigepflicht

Das gesamte Pflegepersonal hat Schweigepflicht, was bedeutet, dass das Personal nicht ohne Ihre Genehmigung jemanden mitteilen darf, dass Sie eine Pflege-Einrichtung aufgesucht haben.

Ausweis

Bei einem Besuch einer Pflege-Einrichtung sollen Sie einen mit einem Foto versehenen Ausweis über Ihre Person vorlegen können.

Krankengeschichte

In Ihrer Krankengeschichte verzeichnet der Arzt Ihre Diagnose und die Art der Behandlung. Sie sind berechtigt die Krankengeschichte einzusehen und eine Kopie derselben (gegen Gebühr) zu erhalten.

Reiseunkosten

Sie sind berechtigt, Unkosten für Reisen zur Pflege-Einrichtung oder zum Zahnarzt ersetzt zu bekommen. Der Provinziallandtag bezahlt in erster Linie eine Entschädigung für Reisen mit Buss oder Zug, in gewissen Fällen mit dem privaten Auto oder mit dem Taxi.  Zu einer solchen Fahrt ist ein Pflegebeweis des Pflegepersonals erforderlich.  Für Auto- und Taxifahrten bezahlen Sie einen Teil der Kosten selbst. Weitere Information über Krankenreisen erhalten Sie von der Krankenhauseinheit, Telefon 020-65 01 01.

Gesichtspunkte zur Pflege

Sollten Sie mit der Pflege oder der Aufnahme nicht zufrieden sein, können Sie Ihre Klagen anführen. Dabei sollen Sie sich in erster Linie an Ihre direkte Pflegeeinheit wenden. Sie können auch den Patientenausschuss per Telefon 026-15 5844, 15 58 58 und 15 58 04, E-mail: pn@lg.se oder per Post an Landstinget Gävleborg, Patientnämnden, 801 88 Gävle erreichen.

Uppdaterad 2010-09-10
Publicerad av webbredaktionen

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