Zahnpflege

Kinder und Jugendliche sind zu kostenloser Zahnpflege bis einschliesslich ihrem 19. Lebensjahr berechtigt. Danach wird eine Patientengebühr erhoben. Zu einem gewissen Teil wird die Zahnpflege über die Steuer bezahlt.

Uppdaterad 2010-09-10
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